AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemein
Die in unseren Offerten angegebenen Gewichte, Masse, technischen Spezifikationen und Bilder sind für die Lieferungen nicht verbindlich. Preisänderungen und eventuelle Druckfehler vorbehalten.
Preise
Unsere aufgeführten Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Lager Thayngen, exklusiv Lieferkosten und Verpackung, zzgl. MwSt. Aufträge unter CHF 80.– Nettowarenwert werden mit einer Mindestfaktura von CHF 80.– verrechnet.
Zahlung
Unsere Rechnungen sind, sofern nichts Anderes auf der Rechnung angegeben ist, zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto.
Lieferungen
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Reklamationen sind innert 8 Tagen nach Wareneingang anzubringen. Bei nachweisbar fehlerhafter Lieferung wird die Ware ersetzt oder gutgeschrieben. Alle weiteren Ansprüche werden jedoch ausdrücklich abgelehnt. Rücksendungen werden nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis angenommen und gutgeschrieben.
Artikel, welche nach kundenspezifischen
Wünschen geliefert wurden, sich nicht in einwandfreiem Zustand befinden,
technisch überholt oder wenig gangbar sind, können nicht zurückgenommen werden.
Lieferfrist
Die angegebenen Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Auftrags-Annullierungen oder Ersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung können wir nicht anerkennen. Je nach Verfügbarkeit der Produkte sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
Gewährleistung/Haftung
Die Gewährleistungspflicht für die reparierten Teile beträgt 12 Monate ab Ablieferung oder vereinbarter Abnahme der Reparatur-/Kaufsache. Änderungen oder Reparaturen, die ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgen, entlasten uns von der Gewährleistungspflicht. Produkte, die infolge Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler schadhaft bzw. unbrauchbar sind, reparieren oder ersetzen wir innert angemessener Frist oder vergüten den Faktura-Wert. Der Entscheid über Reparatur, Ersatz oder Wandelung bleibt uns vorbehalten. Eine weitergehende Haftung insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, für direkte wie indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden (Verlust von Einnahmen, Einsparungspotenzial, Konventionalstrafen etc.) sowie für Schäden Dritter ist ausgeschlossen.
Garantie TARU AG
TARU AG garantiert im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen, dass die Produkte die ausdrücklich zugesicherten technischen Eigenschaften aufweisen und frei von Material- und Herstellungsmängeln sind, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit der Produkte erheblich beeinträchtigen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung
sofort nach Empfang zu prüfen. Material- und Herstellungsmängel bzw. das Fehlen
zugesicherter Eigenschaften sind innerhalb von acht Tagen nach Lieferdatum
schriftlich bei TARU AG anzuzeigen. Beim Empfang nicht feststellbare Mängel hat
der Kunde zu rügen, sobald sie erkannt werden, spätestens jedoch vor Ablauf der
Garantiefristen.
Nach Ablauf dieser Fristen gelten Lieferungen und Leistungen als genehmigt. Die Garantie für Generatorenanschlusskästen beträgt 24 Monate und beginnt am Lieferdatum. Die Garantie für Handels- und Herstellware beträgt 12 Monate und beginnt am Lieferdatum. Gebrauchte oder spezielle Auslauf- und Sonderprodukte sind von der Garantie ausgenommen.
Durch Leistungen, die während der Garantie
erbracht werden (Ersatzlieferungen, Reparaturen, Einbau von Ersatzteilen usw.),
verlängert sich die Garantiefrist nicht.
Während der Garantie behebt TARU AG Material- oder Herstellungsmängel. Dem Kunden steht während der Garantiefrist unter Ausschluss der übrigen gesetzlichen Garantie- bzw. Gewährleistungsrechte lediglich das Recht auf Nachbesserung durch TARU AG zu. TARU AG hat jedoch das Recht, anstelle einer Nachbesserung eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Die ersetzten Produkte gehen in das Eigentum von TARU AG über. Gehen die beanstandeten Produkte durch Gründe unter, welche nicht durch TARU AG zu vertreten sind, entfällt die Garantieverpflichtung.
Folgekosten, welche aus mangelhafter Lieferung
oder Leistung resp. einen Garantieanspruch entstehen, insbesondere
Austauschkosten (Aus- und Einbau, Transport), Ersatz von direktem oder
indirektem Schaden als Folge des Mangels, Ersatz von entgangenem Gewinn, Kosten
für Feststellung von Schadenursachen (Expertisen), sind nicht Bestandteil der
Garantieleistung und werden durch die TARU AG nicht übernommen. Rücktritt vom
Vertrag, Wandelung oder Minderung sind ausgeschlossen. Das Abwehren von
Folgeschäden sowie das Bereitstellen einer Ersatzlösung liegen in der
Verantwortung und geschehen auf Kosten des Kunden.
Erhält der Kunde eine mangelhafte
Montageanleitung, ist TARU AG lediglich zur Lieferung einer mangelfreien
Montageanleitung verpflichtet, dies auch nur dann, wenn der Mangel der
Montageanleitung der ordnungsgemässen Montage entgegensteht.
Die Garantieverpflichtung erlischt, wenn am
Liefergegenstand durch den Kunden oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von
TARU AG Änderungen oder Reparaturen vorgenommen werden oder wenn fremde Teile
eingebaut werden. Natürlicher Verschleiss (u.a. Dichtungen, elektrische Teile
usw.) und Beschädigungen durch unsachgemässe Behandlung sind von der
Garantieleistung ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist eine
Garantieleistung als Folge höherer Gewalt, äusserer Einflüsse, unrichtiger
Installation oder Bedienung, in Folge von Anlagekonzepten und Ausführungen, die
nicht dem jeweils massgeblichen Stand der Technik entsprechen, sowie bei
Nichtbeachtung der Weisungen von TARU AG und technischen Richtlinien über
Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Betrieb und Wartung sowie anderer vom
Kunden zu vertretenen Gründe.
Des Weiteren sind von der Garantieleistung ausgeschlossen: Folgen durch Einsatz ungeeigneter Montageorte, Korrosionsschäden; Schäden, die durch unsachgemässen elektrischen Anschluss, chemische oder elektrolytische Einflüsse, Luftverschmutzung, Fremdemissionen usw. entstehen. Schäden, die durch Belastungen entstanden sind und Schäden durch aussergewöhnliche Naturereignisse (Schnee, Hagel, Elementarschäden) fallen nicht unter die Garantie.
Gerichtsstand
Bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist Schaffhausen alleiniger Gerichtsstand. Für die vertraglichen Beziehungen gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Massgeblich sind die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Durch diese Ausführungen werden alle früheren Bedingungen ungültig.
Thayngen, Mai 2024