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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemein

Die in unseren Offerten angegebenen Gewichte, Masse, technischen Spezifikationen und Bilder sind für die Lieferungen nicht verbindlich. Preisänderungen und eventuelle Druckfehler vorbehalten.

 

Preise

Unsere aufgeführten Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Lager Thayngen, exklusiv Lieferkosten und Verpackung, zzgl. MwSt. Aufträge unter CHF 80.– Nettowarenwert werden mit einer Mindestfaktura von CHF 80.– verrechnet.

 

Zahlung

Unsere Rechnungen sind, sofern nichts Anderes auf der Rechnung angegeben ist, zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto.

 

Lieferungen

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Reklamationen sind innert 8 Tagen nach Wareneingang anzubringen. Bei nachweisbar fehlerhafter Lieferung wird die Ware ersetzt oder gutgeschrieben. Alle weiteren Ansprüche werden jedoch ausdrücklich abgelehnt. Rücksendungen werden nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis angenommen und gutgeschrieben.

Artikel, welche nach kundenspezifischen Wünschen geliefert wurden, sich nicht in einwandfreiem Zustand befinden, technisch überholt oder wenig gangbar sind, können nicht zurückgenommen werden.

 

Lieferfrist

Die angegebenen Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Auftrags-Annullierungen oder Ersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung können wir nicht anerkennen. Je nach Verfügbarkeit der Produkte sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

 

Gewährleistung/Haftung

Die Gewährleistungspflicht für die reparierten Teile beträgt 12 Monate ab Ablieferung oder vereinbarter Abnahme der Reparatur-/Kaufsache. Änderungen oder Reparaturen, die ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgen, entlasten uns von der Gewährleistungspflicht. Produkte, die infolge Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler schadhaft bzw. unbrauchbar sind, reparieren oder ersetzen wir innert angemessener Frist oder vergüten den Faktura-Wert. Der Entscheid über Reparatur, Ersatz oder Wandelung bleibt uns vorbehalten. Eine weitergehende Haftung insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, für direkte wie indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden (Verlust von Einnahmen, Einsparungspotenzial, Konventionalstrafen etc.) sowie für Schäden Dritter ist ausgeschlossen.

 

Garantie TARU AG

TARU AG garantiert im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen, dass die Produkte die ausdrücklich zugesicherten technischen Eigenschaften aufweisen und frei von Material- und Herstellungsmängeln sind, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit der Produkte erheblich beeinträchtigen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung sofort nach Empfang zu prüfen. Material- und Herstellungsmängel bzw. das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind innerhalb von acht Tagen nach Lieferdatum schriftlich bei TARU AG anzuzeigen. Beim Empfang nicht feststellbare Mängel hat der Kunde zu rügen, sobald sie erkannt werden, spätestens jedoch vor Ablauf der Garantiefristen.

Nach Ablauf dieser Fristen gelten Lieferungen und Leistungen als genehmigt. Die Garantie für Generatorenanschlusskästen beträgt 24 Monate und beginnt am Lieferdatum. Die Garantie für Handels- und Herstellware beträgt 12 Monate und beginnt am Lieferdatum. Gebrauchte oder spezielle Auslauf- und Sonderprodukte sind von der Garantie ausgenommen.

Durch Leistungen, die während der Garantie erbracht werden (Ersatzlieferungen, Reparaturen, Einbau von Ersatzteilen usw.), verlängert sich die Garantiefrist nicht.

Während der Garantie behebt TARU AG Material- oder Herstellungsmängel. Dem Kunden steht während der Garantiefrist unter Ausschluss der übrigen gesetzlichen Garantie- bzw. Gewährleistungsrechte lediglich das Recht auf Nachbesserung durch TARU AG zu. TARU AG hat jedoch das Recht, anstelle einer Nachbesserung eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Die ersetzten Produkte gehen in das Eigentum von TARU AG über. Gehen die beanstandeten Produkte durch Gründe unter, welche nicht durch TARU AG zu vertreten sind, entfällt die Garantieverpflichtung.

Folgekosten, welche aus mangelhafter Lieferung oder Leistung resp. einen Garantieanspruch entstehen, insbesondere Austauschkosten (Aus- und Einbau, Transport), Ersatz von direktem oder indirektem Schaden als Folge des Mangels, Ersatz von entgangenem Gewinn, Kosten für Feststellung von Schadenursachen (Expertisen), sind nicht Bestandteil der Garantieleistung und werden durch die TARU AG nicht übernommen. Rücktritt vom Vertrag, Wandelung oder Minderung sind ausgeschlossen. Das Abwehren von Folgeschäden sowie das Bereitstellen einer Ersatzlösung liegen in der Verantwortung und geschehen auf Kosten des Kunden.

Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist TARU AG lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemässen Montage entgegensteht.

Die Garantieverpflichtung erlischt, wenn am Liefergegenstand durch den Kunden oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von TARU AG Änderungen oder Reparaturen vorgenommen werden oder wenn fremde Teile eingebaut werden. Natürlicher Verschleiss (u.a. Dichtungen, elektrische Teile usw.) und Beschädigungen durch unsachgemässe Behandlung sind von der Garantieleistung ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist eine Garantieleistung als Folge höherer Gewalt, äusserer Einflüsse, unrichtiger Installation oder Bedienung, in Folge von Anlagekonzepten und Ausführungen, die nicht dem jeweils massgeblichen Stand der Technik entsprechen, sowie bei Nichtbeachtung der Weisungen von TARU AG und technischen Richtlinien über Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Betrieb und Wartung sowie anderer vom Kunden zu vertretenen Gründe.

Des Weiteren sind von der Garantieleistung ausgeschlossen: Folgen durch Einsatz ungeeigneter Montageorte, Korrosionsschäden; Schäden, die durch unsachgemässen elektrischen Anschluss, chemische oder elektrolytische Einflüsse, Luftverschmutzung, Fremdemissionen usw. entstehen. Schäden, die durch Belastungen entstanden sind und Schäden durch aussergewöhnliche Naturereignisse (Schnee, Hagel, Elementarschäden) fallen nicht unter die Garantie.

 

Gerichtsstand

Bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist Schaffhausen alleiniger Gerichtsstand. Für die vertraglichen Beziehungen gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Massgeblich sind die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Durch diese Ausführungen werden alle früheren Bedingungen ungültig.

Thayngen, Mai 2024